Rechtsprechung
BGH, 15.10.1974 - X ZB 6/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses, der die Anmeldung zum Patent zurückweist - Geltendmachung von vorteilhaften Ausführungsformen und erfinderische Weiterbildungen im Rahmen von Unteransprüchen - Behebung von gerügten Mängeln in der Beschwerdeinstanz - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 15.10.1974 - X ZB 6/74
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muß eine Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht nur insgesamt eine Begründung enthalten, sondern auch für jedes einzelne selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel (vgl. insbesondere BGHZ 39, 333, 337 ff - Warmpressen). - BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.10.1974 - X ZB 6/74
Es ist daher kein Begründungsmangel im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG, wenn bei der Zurückweisung einer Anmeldung Patentansprüche, die als Unteransprüche gefaßt sind, in der Begründung nicht behandelt sind (…vgl. BGH a.a.O. - Anspruchsfassung), insbesondere wenn nicht erörtert ist, ob einer der Unteransprüche ein selbständiger patentfähiger unechter Unteranspruch sein könnte (BGH GRUR 64, 697, 698 - Fotoleiter). - BGH, 13.05.1971 - X ZB 3/71
Patent zum Befeuchten gefalteter künstlicher Wursthüllen - Unvorschriftmäßige …
Auszug aus BGH, 15.10.1974 - X ZB 6/74
Es sind deshalb die von einem Verfahrensbeteiligten gestellten mehreren Anträge, nämlich der Hauptantrag und im Eventualverhältnis dazu stehende weitere Anträge, sämtlich in den Gründen zu bescheiden (BGH GRUR 1971, 532, 533 - Richterwechsel).